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Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Zu viel, zu fett, zu süß

ARAG Experten über eine gesunde Ernährung

Mehr als die Hälfte aller Erwachsenen in Deutschland ist stark übergewichtig. Bei Kindern ist nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks jedes sechste Kind zu dick. Neben einer einseitigen Ernährung trägt auch Bewegungsmangel wesentlich zur Entstehung von Übergewicht bei. Beides hat sich vor allem bei jungen Menschen durch die Corona-Pandemie erheblich verstärkt, so die Copsy-Studie (Corona und Psyche) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. Wie es gelingt, sich gesünder zu ernähren und wo man sich informieren kann, verraten die ARAG Experten.

Gesunde Ernährung besser verstehen

Neben einer Vielzahl an Ratgebern und mal lang- oder kurzfristigen Trends zur gesunden Ernährung gibt es die Ernährungspyramide des Bundeszentrums für Ernährung oder den Ernährungskreis der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE), an denen man sich orientieren kann. Der Vorteil: Die Grafiken geben ein Grundverständnis für gesundes Essen, ohne sich umständlich mit Kalorienangaben und -tabellen herumschlagen zu müssen.

Die zehn Regeln der DGE

Wie sich vollwertiges Essen und Trinken umsetzen lässt, hat die DGE auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse in zehn Regeln formuliert. Da kein Lebensmittel alle nötigen Nährstoffe enthält, ist es zunächst wichtig, möglichst abwechslungsreich zu essen und dabei überwiegend auf pflanzliche Lebensmittel zurückzugreifen. Bei Gemüse und Obst heißt es laut ARAG Experten „Obst und Gemüse – nimm 5 am Tag“. Dabei sollten es täglich drei Portionen Gemüse und zwei Portionen Obst sein. Dazu gehören auch Hülsenfrüchte wie z. B. Linsen, Kichererbsen, Bohnen und Nüsse. Weil Vollkorn-Produkte länger sättigen und mehr Nährstoffe enthalten, sollte man bei Getreideprodukten wie Brot, Nudeln, Reis und Mehl auf die Vollkornvariante setzen. Milch und Milchprodukte wie etwa Joghurt oder Käse sollten täglich auf dem Speiseplan stehen, Fisch ein- bis zweimal pro Woche. Wer auf Fleisch nicht verzichten mag, sollte sich mit maximal 600 Gramm pro Woche begnügen. Pflanzliche Öle liefern zwar viele Kalorien, vor allem aber auch lebensnotwendige Fettsäuren und Vitamin E. Dabei sollte man pflanzliche Öle und daraus hergestellte Streichfette bevorzugen und versteckte Fette vermeiden. Die kommen laut ARAG Experten oft in verarbeiteten Lebensmitteln, wie z. B. Wurst, Fast-Food oder Fertigprodukten vor.

Mit Zucker und Salz sollte man sparsam umgehen. Während Zucker das Kariesrisiko erhöht, kann zu viel Salz im Essen für Bluthochdruck sorgen, daher sollte bei sechs Gramm pro Tag Schluss sein. Kräuter und Gewürze sind beim Kochen ein prima Ersatz. Darüber hinaus hat die Flüssigkeitszufuhr eine besondere Bedeutung. Täglich sollten es zwischen 1,5 und zwei Litern sein. Mineralwasser, Saftschorlen oder auch Kräuter- und Früchtetees sind dabei besonders empfehlenswert. Alkoholische Getränke gehören übrigens nicht dazu. Sie sind nicht nur besonders kalorienreich, sondern fördern unter anderem die Entstehung von Krebs. Wer seine Lebensmittel nur so lange wie nötig und so kurz wie möglich gart, schont die darin enthaltenen Nährstoffe und erhält den natürlichen Geschmack. Dabei sollten möglichst wenig Wasser und Fett eingesetzt werden. Achtsamkeit spielt auch bei der Ernährung eine Rolle. Daher sollte man sich Zeit für das Essen nehmen und die Mahlzeit genießen.

Da eine vollwertige Ernährung und Bewegung zusammengehören, ist die letzte DGE-Regel eine sportliche. 30 bis 60 Minuten moderate körperliche Aktivität pro Tag, z. B. Spazierengehen oder Radfahren, fördern die Gesundheit und helfen, das Körpergewicht zu regulieren.

Hier gibt es gesundes Essen auf die Ohren

Wer lieber hört, statt liest, kann sich aktuelle Trends und Tipps für eine ausgewogenere Ernährung auch per Podcast holen. „Spitz die Löffel“ heißt der Podcast von IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung. Laut ARAG Experten gibt es immer am Ende eines Monats eine neue Folge.

Ernährungsstrategie der Bundesregierung

Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung ist es, Verbrauchern unabhängig von Einkommen und sozialer Herkunft von Anfang an eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen. Von der Säuglings- und Kindernahrung über die Betriebskantine bis hin zum Supermarktregal soll es einfacher werden, sich gesund zu ernähren. Da bereits in der Schwangerschaft und während der Kindheit wichtige Grundsteine für das Ernährungsverhalten gelegt werden, gehören laut ARAG Experten vor allem Kinder und Jugendliche zu einer besonders wichtigen Zielgruppe dieser Strategie. Daher hat sich Deutschland im Rahmen der Europäischen Kindergarantie unter anderem dazu verpflichtet, bedürftigen Kindern und Jugendlichen bis 2030 Zugang zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag zu ermöglichen.

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Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

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Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Kur: Wenn Eltern Luft holen müssen

ARAG Experten über Mutter- und Vater-Kind-Kuren in Corona-Zeiten

Kinderbetreuung, Haushaltsmanagement und in den meisten Fällen eine berufliche Beschäftigung – Eltern haben kaum Freizeit. Durch Kurzarbeit oder Home-Office und viele Monate Home-Schooling haben die Belastungen bei vielen Eltern während der Corona-Pandemie noch deutlich zugenommen. Ist der Alltag aufgrund seelischer oder körperlicher Belastung nicht mehr gut zu meistern, kann eine Kur Abhilfe schaffen. Die ARAG Experten geben Auskunft, welche Kurformen denkbar sind und welche Corona-bedingten Einschränkungen möglich sein könnten.

Mütter- oder Mutter-Kind-Kur

Der Bedarf an Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren ist gerade besonders hoch. Jedes Jahr machen rund 100.000 Mütter und auch Väter eine Pause vom Alltag – verordnet vom Arzt. Der Anteil der erholungsbedürftigen Väter steigt allerdings stetig.

Die angebotenen Maßnahmen richten sich jedoch meist noch gezielt auf mütter- bzw. frauenspezifische Problemstellungen. So können unter anderem Frauen, deren Alltag sie überfordert, weil sie beispielsweise neben Kind und Beruf noch einen Angehörigen pflegen, eine reine Mütterkur beantragen. Die Betreuung der zurückgelassenen Familie wird dann gegebenenfalls von der Krankenkasse durch Bereitstellung einer Familienpflegerin unterstützt. Einschlägige Beratungsstellen geben konkrete Auskünfte und unterstützen bei der Antragstellung.

Wichtig: Eine Kur ist kein Urlaub, sie hat zum Ziel, die Mütter- (und auch Kinder-)gesundheit nachhaltig zu stärken und maßgebliche Hilfe zur Alltagsbewältigung zu leisten. Die Kuren dauern in der Regel drei Wochen und werden nach Auskunft der ARAG Experten nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.

Auch Väter dürfen kuren

Immer mehr Kliniken bieten auch Vater-Kind-Kuren und inzwischen auch reine Kuren für Väter ohne ihren Nachwuchs an. Auch Väter haben ein Anrecht auf eine Kur, zumindest wenn sie hauptsächlich für die Kindererziehung zuständig sind. Ebenso wie bei Müttern ist auch bei ihnen der Arbeitgeber laut Entgeltfortzahlungsgesetz (Paragraf 9) dazu verpflichtet, sie unabhängig vom Jahresurlaub unter Fortzahlung des Entgelts für eine ärztlich verordnete Kur freizustellen.

Mit Kind auf Kur

Generell dürfen Kinder, sofern sie auch behandelt werden, bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen werden. Erhält das Kind keine Anwendungen, kann es den Erwachsenen nur bis zum 12. Lebensjahr begleiten. In manchen Kurkliniken wird Schulunterricht für Kinder angeboten, die ihre Eltern auf Kur begleiten.

Voraussetzungen, Kosten, Formalitäten

Grundsätzlich hat jeder gesetzlich Versicherte alle vier Jahre das Recht auf eine Kur. Der erste Schritt führt zum Hausarzt, der eine Kurbedürftigkeit feststellen muss. Beantragt werden kann eine Kur dann anschließend bei der Krankenkasse. Sollte diese ablehnen, raten die ARAG Experten zu einem Widerspruch, für den Betroffene einen Monat Zeit haben. Nach der Bewilligung haben Patienten vier Monate Zeit, die Kur anzutreten. Danach verfällt der Anspruch. Wer jahreszeitlich flexibel ist, hat die größten Chancen, an einen Kurort seiner Wahl zu kommen. Pro Kalendertag müssen Patienten zehn Euro Eigenanteil zahlen, begleitende Kinder sind hingegen kostenbefreit. Auch die Anreise zum Kurort wird von der Krankenkasse bezuschusst. Hier liegt der Eigenanteil bei zehn Prozent der Anreisekosten, mindestens bei fünf und maximal bei zehn Euro.

Eine erste Anlaufstelle auf der Suche nach einer geeigneten Kur kann – auch für Väter – das Müttergenesungswerk (MGW) sein. Unter dessen Dach arbeiten fünf gemeinnützige Organisationen zusammen und über 70 Kliniken bieten in diesem Verbund stationäre medizinische Kuren an. 1950 von Elly Heuss-Knapp, der Ehefrau des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss, gegründet, steht das MGW bis heute unter der Schirmherrschaft der Frau des jeweiligen Bundespräsidenten.

Kur und Corona

Unter Einhaltung der üblichen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung dürfen seit Mai auch wieder Kuren während der Corona-Pandemie angetreten werden. Allerdings können Kliniken Risikogruppen von der Kur ausschließen. So müssen beispielsweise Patienten mit Atemwegserkrankungen oder Mütter und Väter mit Bluthochdruck damit rechnen, abgewiesen zu werden. Auch bei der Aufnahme jüngerer Kinder kann es zu Einschränkungen kommen. Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass in vielen Kliniken ein Corona-bedingtes Besuchsverbot herrschen kann. Das gilt unter Umständen auch für unbegleitete kurende Kinder und Jugendliche.

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Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Keine Angst vor Erster Hilfe

ARAG Experten informieren über die wichtigsten Handgriffe

Lange Zeit konnten keine Erste-Hilfe-Kurse angeboten werden. Das Coronavirus hat allen Ersthelfern in spe einen Strich durch die Rechnung gemacht. Ein Grund mehr, auf den internationalen Tag der Ersten Hilfe hinzuweisen! Seit seiner Gründung im Jahr 2000 wird der weltweite Aktionstag in mehr als 150 Ländern an jedem zweiten Samstag im September begangen. In diesem Jahr war es der 12. September. Ins Leben gerufen wurde er von der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. Die ARAG Experten nehmen diesen Aktionstag zum Anlass, in Kürze auf die wichtigsten Regeln der Ersten Hilfe hinzuweisen. Und um eines vorwegzunehmen: Egal, wie gut oder schlecht das Wissen um die Erste Hilfe bestellt oder wie groß die Unsicherheit ist: Der größte Fehler ist, gar nicht erst zu helfen.

Gesetzliche und moralische Verpflichtung

In Deutschland ist Erste Hilfe nicht nur eine moralische Pflicht, sondern vor allem eine rechtliche. Daran hat sich auch durch das Coronavirus nichts geändert. Wer es unterlässt, im Notfall oder bei Gefahr Erste Hilfe zu leisten, macht sich strafbar und riskiert sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe (§ 323 c Strafgesetzbuch). Allerdings raten die ARAG Experten, dabei stets auf die eigene Sicherheit zu achten, denn niemandem ist geholfen, wenn sich der Ersthelfer selbst in Gefahr bringt. Bei einem Verkehrsunfall bedeutet das beispielsweise, eine Warnweste anzulegen, den Warnblinker einzuschalten und sich hinter der Leitplanke zum Unfallort zu bewegen. Um Folgeunfälle zu vermeiden, sollte man sich als nächstes um die Absicherung des Unfallortes kümmern und ein Warndreieck am Straßenrand aufstellen – auf einer Landstraße in 100 Metern Entfernung vom Unfall, auf der Autobahn 200 Meter weit weg. Um eine Ansteckung mit dem Corona-Virus zu vermeiden, sollten zudem derzeit sofort Einmal-Handschuhe angezogen und am besten auch ein Mundschutz getragen werden.

Notruf 112 wählen

Den Rettungsdienst erreichen Ersthelfer unter der 112. Bis der Rettungswagen am Unfallort eintrifft – durchschnittlich ist er in acht Minuten da – können Helfer auch telefonische Unterstützung beim Notruf bekommen. Keine Scheu sollte man haben, sich Unterstützung zu holen, beispielsweise wenn es gilt, einen Verletzten aus einer Gefahrenzone zu bringen. Sobald dann die Rettungskräfte vor Ort sind, folgt man deren Anweisungen und zieht sich zurück, wenn man nicht mehr gebraucht wird.

Herzdruckmassage und Beatmung

Laut den Leitlinien des Europäischen Rates für Wiederbelebung wird bei bewusstlosen Personen kein Puls mehr kontrolliert, sondern nur noch die Atmung überprüft. Denn wer nicht atmet, hat in der Regel auch keinen Pulsschlag. Ist das Opfer bewusstlos, gehört die Herzdruckmassage zu den wichtigsten Schritten der Ersthilfe. Dabei liegen beide Hände übereinander auf dem Brustkorb, der 100 bis 120 Mal pro Minute mit ausgestreckten Armen kräftig gedrückt wird, so dass er sich fünf bis sechs Zentimeter senkt. Nach jedem Druckstoß muss der Brustkorb wieder vollständig entlastet werden. Auf eine Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung sollte in Zeiten von Corona dagegen verzichtet werden. Die Herzdruckmassage sollte man durchführen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Einen Defibrillator sollte man nur nutzen, wenn er in greifbarer Nähe ist oder ein Mithelfer ihn holen kann. Eine schrittweise Bedienungsanleitung für den Defibrillator findet sich im Gerät. Auf keinen Fall sollte man laut ARAG Experten die Herzdruckmassage unterbrechen.

Stabile Seitenlage

Wenn Bewusstlose noch atmen, legt man sie nach Auskunft der ARAG Experten in die stabile Seitenlage. Dazu greift man den Arm des Opfers, der näher beim Ersthelfer liegt, und legt ihn im rechten Winkel nach oben. Der andere Arm wird vor der Brust gekreuzt mit dem Handrücken an der Wange. Als nächstes zieht man das abgewandte Bein am Knie nach oben und rollt den Körper am angewinkelten Bein zu sich. Das Bein wird im rechten Winkel zur Hüfte auf dem Boden abgelegt. Am Ende wird der Kopf in Position gebracht, in dem man ihn leicht nach hinten überstreckt – hier gibt die zuvor an der Wange abgelegte Hand den wichtigen Halt – und den Mund leicht öffnet. Das Gesicht zeigt nach unten Richtung Boden.

Bei Schock

Frieren, kalte Haut, Blässe oder Verwirrtheit können auf einen Schock hindeuten. In dem Fall raten die ARAG Experten, das Opfer in die Schocklagerung zu bringen. Dazu wird die Person flach auf den Rücken gelegt und zugedeckt. Die Beine werden hochgelagert. Auch während der Schocklage sollte immer die Atmung überprüft werden.

Psychische Erste Hilfe

Um Panik beim Opfer zu vermeiden, raten die ARAG Experten, mit dem Opfer zu sprechen und es – je nach Zustand – zu informieren, was geschieht. Gleichzeitig sollte man dafür sorgen, dass der Verletzte möglichst ungestört vor schaulustigen Zuschauern bleibt. Auch leichte Berührungen an Hand oder Schulter können helfen, das Opfer zu beruhigen.

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Kranke Kinder – wann Omas Hausmittel helfen

ARAG Experten haben einen Blick in Omas Apothekenschrank geworfen

Gesundheit_Nachrichten,_PressemeldungenHusten, Schnupfen, Fieber – nicht mit j edem Wehwehchen muss man gleich den Arzt aufsuchen. Meist helfen einfache Hausmittel oder vielleicht sogar Handauflegen. Grundsätzlich gilt: Je jünger ein Kind, desto weniger hat es Erregern entgegenzusetzen und desto schneller kann sich eine Krankheit ausbreiten. Die ARAG Experten geben Tipps, bei welchen Symptomen der Arzt konsultiert werden sollte und wann welches Hausmittel helfen kann.

Unbedingt einen Arzt aufsuchen

Mit Fieber über 39 Grad ist nicht zu spaßen. Auch wenn Fieber mit Kopf-, Glieder- oder anderen Schmerzen einhergeht, wenn es länger als drei Tage dauert oder in kurzen Abständen immer wiederkehrt, sollte man besser zum Arzt gehen. Bei Neugeborenen und Säuglingen unter einem Jahr ist ebenfalls sofort ein Arztbesuch fällig. Ist das Kind ohne erkennbaren Grund oft schlapp, antriebs- oder lustlos und müde, stellen Eltern gar eine Wesensveränderung fest, muss ebenfalls ein Arzt aufgesucht werden. Das gleiche gilt für eine starke Gewichtsabnahme und großen Flüssigkeitsverlust bei Durchfall und Erbrechen oder plötzlich auftretenden Bauchschmerzen, die sich rasch verschlimmern.

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Omas Heilmittel

Fieber ist grundsätzlich kein Grund zur Besorgnis, denn mit erhöhter Temperatur versucht der Körper, mit Infekten fertigzuwerden. Daher sollten Körpertemperaturen unter 39 Grad auch nicht gebremst werden, da das Immunsystem eines gesunden Kindes in der Regel allein damit zurechtkommt. Das altbewährte „Gesundschwitzen“ hilft erst bei Jugendlichen. Bei kleinen Kindern raten die ARAG Experten zu leichter Bekleidung, damit der Körper die Wärme gut abgeben kann. Auch Wadenwickel sind für ältere Kinder besser geeignet. Omas Tipp bei Jüngeren: Bauchwickel. Bei beiden Methoden ein Tuch in lauwarmes, mit einem Schuss Essig versetztes Wasser tauchen, umwickeln und ein zweites, trockenes Tuch um den Wickel schlagen. Die ARAG Experten raten, die Temperatur des Wickels vorher für 30 Sekunden am eigenen Unterarm zu testen, damit er nicht zu heiß ist. Nach ca. 15 Minuten wiederholt man die Prozedur. Schlagen die Waden- oder Brustwickel nach drei Runden nicht an und senken das Fieber, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Die kleinen Patienten sollten viel trinken, während ihr Körper das Fieber bekämpft.

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Bauchschmerzen können die unterschiedlichsten Ursachen haben: Von Blähungen über einfaches Unwohlsein oder Stress bis hin zu ernsthaften Erkrankungen wie z.B. einem entzündeten Blinddarm. Bei harmlosen Bauchschmerzen kann schon eine Massage helfen: Dazu den Bauch des Kindes im Uhrzeigersinn mit leichtem Druck massieren. Auch hier können Bauchwickel eingesetzt werden, bei dem die Tücher in lauwarmen Kamillentee getaucht werden. Von Wärmflaschen und Körnerkissen raten die ARAG Experten ab, weil diese leicht zu Verbrennungen führen können.

Um den hohen Flüssigkeitsverlust bei Durchfall und Erbrechen auszugleichen, sollten Kleinkinder eine Mischung aus Wasser oder Tee mit Salz und Zucker trinken, um alle notwenigen Mineralien zu ersetzen. Dazu mischt man einen Liter abgekochtes Wasser oder Tee mit einem halben Teelöffel Kochsalz und acht gestrichenen Teelöffeln Zucker. Wenn der kleine Patient Nahrung bei sich behalten kann, sind Zwieback, Salzgebäck, geriebene Äpfel oder zerdrückte Bananen ratsam. Einen gereizten Magen beruhigt man am besten mit Kräutertees wie beispielsweise Pfefferminze oder Fenchel.

Husten ist anstrengend. Das wissen wir alle. Um den Hustenreiz zu lindern, greifen viele daher schnell zum Hustensaft, der den Husten stillt oder gar blockiert. Dabei gibt es genügend Hausrezepte, die den Hustenreiz sehr gut lindern können. So lässt sich beispielsweise aus Rettich erstaunlich leckerer Hustensaft herstellen. Dafür einen Rettich raspeln und mit reichlich Honig für einige Stunden stehen lassen. Von dem Saft, der sich in dieser Zeit absetzt, gibt man dem kleinen Patienten stündlich einen Teelöffel. Wenn das Kind noch zu jung für Honig ist, kann auch Kandis, aufgelöst in Wasser, mit dem Rettich vermischt werden. Dieser Saft lässt sich gekühlt einige Tage gut lagern. Ein anderer selbstgemachter Hustenstiller ist Zwiebelsirup. Zwiebeln sind besonders schwefelhaltig und haben daher eine entzündungshemmende und desinfizierende Wirkung auf die gereizten Schleimhäute. Für diesen Hustensaft werden Zwiebeln gewürfelt und mit zwei Esslöffeln Zucker vermischt. Nach ein paar Stunden entsteht auch hier eine sirupartige Flüssigkeit, die man dem kleinen Patienten verabreichen kann.

Bei einfachen Ohrenschmerzen, die oft mit Erkältungen einhergehen, greift Oma zum guten alten Zwiebelwickel. Dafür hackt man eine Zwiebel grob in Würfel, legt sie in ein Tuch und zerdrückt sie darin leicht, so dass sich der Zwiebelsaft im Tuch absetzt. Und auch wenn es vielleicht nicht allzu gut riecht und damit für Unmut beim Nachwuchs sorgt, legt man dieses Tuch für etwa eine halbe Stunde direkt auf das schmerzende Ohr und fixiert es mit einem Schal.

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Weitere Wickel

Speisequark eignet sich nicht nur für Desserts. Auch Wickel lassen sich mit Quark sehr gut einsetzen. Und zwar bei Halsschmerzen. Er muss dazu möglichst dick auf ein Tuch aufgetragen werden und wird dann um den Hals gelegt und mit einem wärmenden Schal befestigt. Dabei sollte der Quark nicht direkt mit der Haut in Berührung kommen, sondern es sollte eine Stoffschicht dazwischen sein. Dieser Wickel darf ruhig mehrere Stunden am Hals des Kindes liegen bleiben. Auch Kartoffeln haben eine lindernde Wirkung bei Halsschmerzen. Dazu einfach einige Kartoffeln mit Schale kochen und nach kurzer Auskühlzeit zerdrückt in ein Tuch legen. Bevor dieser Umschlag mit einem Schal fixiert um den Hals gelegt wird, raten die ARAG Experten dazu, die Temperatur am eigenen Unterarm zu prüfen, um die empfindliche Kinderhaut nicht zu verbrennen. Nach einer halben Stunde sollte Linderung eingetreten sein.

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Wundersame Welt der Wellness

ARAG Experten über Wohlfühlmassagen und Bier-Yoga

Gesundheit_Nachrichten,_PressemeldungenWellness liegt im Trend! Es gibt Wellnessurlaub, Wellnesshotels, Wellnesstempel und, und, und… Die Industrie- und Handelskammern (IHK) verschiedener Bundesländer bieten mittlerweile auch Fort- und Weiterbildungen zum Wellnesstrainer und Wellnessberater an. Ob der überstrapazierte Begriff immer zum Wohlbefinden der Verbraucher beiträgt, bleibt zumindest fraglich. ARAG Experten wollen den Wellness-Wirrwarr etwas lichten.

Was ist Wellness?

Der Begriff Wellness besteht aus den englischen Wörtern well-beeing und der Endung von Fitness oder Happiness. Das Kunstwort bezeichnet ganz einfach das Wohlbefinden. In der Werbesprache verspricht es somit Wohlfühlangebote, kurzfristige Erholung beispielsweise durch Massagen, einen Saunabesuch oder ein Bad mit duftenden Zusätzen. So weit, so gut! Doch die Sache hat einen Haken: Der Begriff Wellness ist nämlich in keiner Weise geschützt. Das hat zur Folge, dass die rasch wachsende Branche immer intransparenter wird. So werben nicht nur Sauna-Anlagen und Massage-Einrichtungen mit dem Label Wellness; auch Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Ayurvedische Behandlungen und Yoga gehören dazu.

Wellness ist Privatvergnügen

 Vom Schmerz zur Heilung

Darum zahlt die Krankenkasse nichts. Dabei können die Kosten ganz schön happig sein. Eine Minute Wellness kostet hierzulande zwischen 1,20 und 1,50 Euro, hat der Wellnessverband errechnet. Es gibt aber auch Anwendungen, die deutlich teurer sind – etwa Ayurvedische Ölgüsse oder besondere Massagen. Der medizische Nutzen bleibt oft fraglich: Zumindest ist es bei vielen Wellnessangeboten nicht nachweisbar, dass ein medizinischer Nutzen überhaupt besteht. TCM und Ayurvedische Behandlungen bleiben wissenschaftliche Befunde genauso schuldig wie Wohlfühlmassagen mit Duftölen. Welchen medizinischen Nutzen sich Verbraucher und Anbieter von Saunaaufgüssen mit Slibowitz, Hard-Rock- oder Bier-Yoga versprechen, bleibt wohl auch deren Geheimnis.

Was kann ein Wellnessmasseur?

Schon bei dem Begriff des „Masseurs“ handelt es sich um einen freien Begriff – ein geschützter
Ausbildungsberuf existiert nicht. Der Beruf eines „Wellnessmasseurs“ wird dementsprechend auch nicht in der Liste der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe geführt. Gleiches gilt für den Begriff des „Massage- und Wellnesstherapeuten“. Jeder darf sich ohne Vorbildung so nennen und als Gewerbetreibender seine Dienste anbieten. Lediglich die Begriffe des „Physiotherapeuten“ und des „Masseurs und medizinischen Bademeisters“ finden sich im Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG). Ausschließlich in deren Hände gehören auch Patienten mit Beschwerden oder Vorerkrankungen, so ARAG Experten. Trotzdem gibt es Unterschiede: Seriöse Anbieter schulen ihre Mitarbeiter gründlich, damit die Wohlfühlmassage nicht zur Tortur wird. Denn jeder Orthopäde kennt Patienten mit dem Befund „nach Thai-Massage“, wenn ein allzu ehrgeiziger Masseur einmal mehr die Beweglichkeit der Extremitäten seines Kunden überschätzt hat.

Wie findet man seriöse Anbieter?

Der Deutsche Wellnessverband e.V. vergibt Zertifikate für Wellness-Einrichtungen und stellt die Ergebnisse online. Bewertet werden neben der Qualifikation der Mitarbeiter auch die Ausstattung der Einrichtung und die Hygiene.

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