Herkunft und Kulturform haben Einfluss
Gute Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher: Lebensmittel enthalten in Deutschland nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Das berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Grundlage von insgesamt 22.314 untersuchten Lebensmittelproben im Jahr 2023. Bei Küchenlieblingen wie Karotten, Kartoffeln, Äpfeln, aber auch bei saisonalen Produkten wie Erdbeeren und Spargel, wurden laut BVL kaum oder gar keine Überschreitungen der zulässigen Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Einen großen Einfluss auf die Quote haben die Herkunft der Erzeugnisse und die Art der Kultur.
Proben aus Deutschland und den EU-Staaten wiesen mit 1 % bzw. 1,3 % kaum Überschreitung der Rückstandhöchstgehalte auf. Bei Produkten aus Nicht-EU-Ländern war dies bei 8,5 % der Proben der Fall. Insgesamt ist die Quote der Überschreitungen im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken.
Höhere Werte gab es allerdings bei Mangos, getrockneten Bohnen, Pfeffer (schwarz, grün, weiß), Reis, Tee (schwarz und grün), Erdnüssen und Bohnen mit Hülsen sowie bei Kirschen. Hier überschritten zwischen 6,2 und 7,9 % der jeweils untersuchten Proben die Höchstwerte.
Aber das BVL berichtet auch, dass bei einigen Lebensmitteln mindestens drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände aufwiesen. Dies betraf vor allem Kirschen, Mandarinen, Johannisbeeren (schwarz, rot, weiß), Tafeltrauben, Pfirsiche und Nektarinen, Orangen, Rosenkohl, Kohlsprossen und Erdbeeren.
Auch bestätigen die Untersuchungen, dass Bio-Produkte weniger Rückstände enthalten als konventionell erzeugte Ware. So wiesen 71,9 % der Proben aus ökologischem Anbau keine messbaren Werte auf. Bei konventioneller Ware traf dies bei 35,8 % der Proben zu. Hintergrund ist die im ökologischen Anbau deutlich geringere Zahl an erlaubten Pflanzenschutzmittel.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Grenzwertes ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher, so das BVL. Kein Grund also, auf Gemüse und Obst insbesondere aus heimischem Anbau zu verzichten!
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