Archiv der Kategorie: Nahrungsergänzungsmittel

Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Nahrungsergänzungsmittel für die schlanke Linie?

Internethandel macht keine gute Figur

Eigentlich ist sie ohnehin verboten: die Werbung mit der schlanken Linie. Wie andere Lebensmittel auch, dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht mit Aussagen über die Dauer und das Ausmaß einer Gewichtsabnahme beworben werden. Doch bei vielen Produktangeboten im Internet ist die unzulässige Werbung nur ein Teilproblem. Denn immer wieder enthalten vermeintlich harmlose Pillen zum Abnehmen hochwirksame Arzneiwirkstoffe, die nicht auf der Verpackung stehen. Das zeigen die Erfahrungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aber auch Marktbeobachtungen.

25 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften beispielsweise in der ersten europaweit koordinierten amtlichen Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet („eFood“) bereits 2017 fast 1.100 Webseiten. Dabei stellten sie fest, dass das Risiko hoch ist, im Internet auf falsch gekennzeichnete oder gar gesundheitsschädliche Nahrungsergänzungsmittel zu stoßen. Weitere EU-Kontrollen des Online-Handels ergaben außerdem, dass viele Online-Shops manipulative Techniken nutzten. Werbung ist dort zum Beispiel nicht immer als solche erkennbar.

Auch nationale Kontrollen zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet auf risikobehaftete Nahrungsergänzungsmittel stoßen können. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zum Beispiel wies im Jahr 2023 insgesamt vier Mal den nicht gekennzeichneten gesundheitsschädlichen Wirkstoff Sibutramin in vermeintlich harmlosen Nahrungsergänzungsmitteln nach. Die Produkte waren dem Zoll bei Einfuhrkontrollen ins Netz gegangen. Dabei handelte es sich um Internetbestellungen von Privatpersonen. Sibutramin ist ein illegaler Arzneistoff, der einst als appetithemmender Wirkstoff zur Behandlung von Adipositas unter ärztlicher Aufsicht verabreicht wurde. Bereits 2008 verlor er wegen gravierender Nebenwirkungen weltweit seine Zulassung. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Auch Todesfälle sind bekannt.

Mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, kämpfen seit 2011 gemeinsam gegen irreführende und betrügerische Handelspraktiken. Doch die amtliche Kontrolle steht vor großen Herausforderungen: Illegale Inhaltsstoffe stehen meist nicht auf dem Etikett, was es schwierig macht, sie überhaupt zu entdecken. Bei einer Aktion im Jahr 2019 spürte Großbritannien gemeinsam mit neun weiteren Staaten sogenannte Fatburner-Produkte auf, die den hochgefährlichen Inhaltsstoff DNP (2,4-Dinitrophenol) enthielten. Insgesamt konnte die Vermarktung von mehr als 50.000 gesundheitsschädlichen DNP-Kapseln in der EU verhindert werden.

Doch wie sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Angeboten schützen, wenn sie die Schädlichkeit „gepanschter“ Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht erkennen können? Das Bundeszentrum für Ernährung rät daher: Begegnen Sie jeglicher Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit einer gesunden Portion Skepsis. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für ein vermeintlich natürliches Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise in Online-Foren eine effektive Wirkung bestätigt wird. Oft handelt es sich bei solchen „Erfahrungsberichten“ um getarnte Werbung. Auch eine unvollständige Produktkennzeichnung mit Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder falschen Übersetzungen in die deutsche Sprache können Indizien dafür sein, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit nicht erfüllt.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

BZfE: Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Verbraucherzentrale: Klartext Nahrungsergänzungsmittel

Bundesinstitut für Risikobewertung: Infoportal Mikronährstoffe und Co.

Europäische Union: Verbraucherschutz – Manipulative Praktiken bei 148 von 399 untersuchten Online-Shops

https://food.ec.europa.eu/system/files/2018-02/oc_oof_analysis_main_outcome_en.pdf

Pressekontakt:

Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Präsidentin
Dr. Margareta Büning-Fesel
Deichmanns Aue 29
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Harald Seitz, BLE

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Für wen sind Nahrungsergänzungsmittel sinnvoll?

Neues BZfE-Video

Was genau sind Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und für wen sind sie sinnvoll? Diese und weitere Fragen beantwortet ein neues Video des Bundeszentrums für Ernährung. Gesunde Menschen, die sich ausgewogen und abwechslungsreich ernähren, sind in der Regel ausreichend mit allen Nährstoffen versorgt und brauchen keine Nahrungsergänzungsmittel.

Außerdem gilt: Viel hilft nicht viel. Auch das Gießkannenprinzip – also Multivitaminpräparate einzunehmen – ist wenig sinnvoll. Konkrete Empfehlungen für eine Extra-Zufuhr von bestimmten Nährstoffen durch Nahrungsergänzungsmittel gibt es für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Dazu gehören zum Beispiel Schwangere (Folsäure und Jod) und Menschen, die sich vegan ernähren (Vitamin B12).

Im Zweifel ist es sinnvoll, ärztlichen Rat einzuholen oder sich von einer Ernährungsfachkraft beraten zu lassen. Sie kann etwa anhand einer umfassenden Anamnese mit Blick auf das Blutbild oder auf die Ernährungsgewohnheiten bei der Entscheidung für eine gezielte Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln helfen.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Video: https://youtu.be/AsuUkwzxKOE

Nahrungsergänzungsmittel: https://www.bzfe.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/

Klartext Nahrungsergänzungsmittel: Ein Angebot der Verbraucherzentralen: https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/

Mikronährstoffe und Co.: Infoportal des BfR: https://www.mikroco-wissen.de/

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Was darf alles in Nahrungsergänzungsmitteln stecken?

Erlaubt ist nur, was sicher ist

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu gedacht, die Ernährung gesunder Menschen zu ergänzen. Dass sie klassische Nährstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, liegt auf der Hand. Es ist rechtlich geregelt, welche Vitamin- und Mineralstoffverbindungen verwendet werden dürfen. An verbindlichen Höchstgehalten wird derzeit auf EU-Ebene gearbeitet. Aber was ist mit anderen, teils exotischen Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln? Zum Beispiel dem Öl der Mikroalge Schizochytrium, Grüntee-Extrakt oder dem Naturfarbstoff Quercitin – wie ist ihr Zusatz eigentlich geregelt?

In der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) steht, dass Nahrungsergänzungsmittel auch „andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder sonstiger Wirkung“ enthalten dürfen. Ein Beispiel ist das Flavonoid Quercitin, das natürlicherweise in vielen pflanzlichen Lebensmitteln wie Äpfeln vorkommt. Versuche im Reagenzglas zeigen, dass Quercitin eine antioxidative Wirkung besitzt. Es ist aber nicht nachgewiesen, dass ein Verzehr von isoliertem Quercitin gesundheitsförderlich ist. Mit solch einem Wirkversprechen darf daher nicht geworben werden. Als Zutat zugesetzt werden darf isoliertes Quercitin Nahrungsergänzungsmitteln aber durchaus – vorausgesetzt, das Produkt ist sicher. Sicher heißt: Es muss ausgeschlossen sein, dass der Verzehr Gesundheitsschäden hervorruft. Dazu zählen kurzfristig auftretende Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen oder Brechreiz und langfristige Effekte wie Leberschäden oder Krebserkrankungen.

Bei einigen Stoffen aus der Natur ist bekannt, dass sie nicht sicher sind. So etwa gelten Extrakte aus Ephedrakraut und Yohimbin als gesundheitsschädlich. Es ist daher verboten, sie in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln einzusetzen. Diese EU-weit geltende Liste verbotener Stoffe ist bislang recht kurz, wird aber kontinuierlich erweitert. So gab es bei bestimmten Grüntee-Extrakten in den letzten Jahren immer mehr Hinweise auf eine leberschädigende Wirkung. Deshalb beschränkte die Europäische Union 2022 deren Einsatz in allen Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln.

Manche Herstellerfirmen versprechen sich von exotischen Zutaten besondere Markterfolge – vor allem von solchen, die von Naturvölkern traditionell als Heilmittel genutzt werden. Belegt sind derlei Wirkungen in der Regel nicht. Die Werbung damit ist also unzulässig, und manchmal auch der Vertrieb der Produkte. Für viele exotische Zutaten wie Kava-Kava, Hoodia oder Maca fehlt es allerdings an Erkenntnissen über den sicheren Verzehr. Lebensmittel oder Zutaten, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden, gelten als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und ihre Verwendung in Lebensmitteln muss zugelassen werden. Erst dann dürfen sie in der EU vermarktet werden. Das Öl der Mikroalge Schizochytrium beispielsweise wurde bereits vor rund 20 Jahren als Novel Food zugelassen. Es darf auch als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, allerdings mit einer Höchstgehaltsbeschränkung.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen: https://www.bzfe.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/

In Einfacher Sprache: Die wichtigsten Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln: https://www.bzfe.de/einfache-sprache/gut-essen/nahrungsergaenzungsmittel/

Verbraucherzentrale „Klartext Nahrungsergänzung“: www.klartext-nahrungsergaenzung.de

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „Mikronährstoffe und Co.“: https://www.mikroco-wissen.de/

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