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Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Nahrungsergänzungsmittel für die schlanke Linie?

Internethandel macht keine gute Figur

Eigentlich ist sie ohnehin verboten: die Werbung mit der schlanken Linie. Wie andere Lebensmittel auch, dürfen Nahrungsergänzungsmittel nicht mit Aussagen über die Dauer und das Ausmaß einer Gewichtsabnahme beworben werden. Doch bei vielen Produktangeboten im Internet ist die unzulässige Werbung nur ein Teilproblem. Denn immer wieder enthalten vermeintlich harmlose Pillen zum Abnehmen hochwirksame Arzneiwirkstoffe, die nicht auf der Verpackung stehen. Das zeigen die Erfahrungen der amtlichen Lebensmittelüberwachung, aber auch Marktbeobachtungen.

25 EU-Mitgliedstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften beispielsweise in der ersten europaweit koordinierten amtlichen Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet („eFood“) bereits 2017 fast 1.100 Webseiten. Dabei stellten sie fest, dass das Risiko hoch ist, im Internet auf falsch gekennzeichnete oder gar gesundheitsschädliche Nahrungsergänzungsmittel zu stoßen. Weitere EU-Kontrollen des Online-Handels ergaben außerdem, dass viele Online-Shops manipulative Techniken nutzten. Werbung ist dort zum Beispiel nicht immer als solche erkennbar.

Auch nationale Kontrollen zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet auf risikobehaftete Nahrungsergänzungsmittel stoßen können. Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz zum Beispiel wies im Jahr 2023 insgesamt vier Mal den nicht gekennzeichneten gesundheitsschädlichen Wirkstoff Sibutramin in vermeintlich harmlosen Nahrungsergänzungsmitteln nach. Die Produkte waren dem Zoll bei Einfuhrkontrollen ins Netz gegangen. Dabei handelte es sich um Internetbestellungen von Privatpersonen. Sibutramin ist ein illegaler Arzneistoff, der einst als appetithemmender Wirkstoff zur Behandlung von Adipositas unter ärztlicher Aufsicht verabreicht wurde. Bereits 2008 verlor er wegen gravierender Nebenwirkungen weltweit seine Zulassung. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Auch Todesfälle sind bekannt.

Mehrere Staaten, darunter auch Deutschland, kämpfen seit 2011 gemeinsam gegen irreführende und betrügerische Handelspraktiken. Doch die amtliche Kontrolle steht vor großen Herausforderungen: Illegale Inhaltsstoffe stehen meist nicht auf dem Etikett, was es schwierig macht, sie überhaupt zu entdecken. Bei einer Aktion im Jahr 2019 spürte Großbritannien gemeinsam mit neun weiteren Staaten sogenannte Fatburner-Produkte auf, die den hochgefährlichen Inhaltsstoff DNP (2,4-Dinitrophenol) enthielten. Insgesamt konnte die Vermarktung von mehr als 50.000 gesundheitsschädlichen DNP-Kapseln in der EU verhindert werden.

Doch wie sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Angeboten schützen, wenn sie die Schädlichkeit „gepanschter“ Nahrungsergänzungsmittel in der Regel nicht erkennen können? Das Bundeszentrum für Ernährung rät daher: Begegnen Sie jeglicher Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit einer gesunden Portion Skepsis. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn für ein vermeintlich natürliches Nahrungsergänzungsmittel beispielsweise in Online-Foren eine effektive Wirkung bestätigt wird. Oft handelt es sich bei solchen „Erfahrungsberichten“ um getarnte Werbung. Auch eine unvollständige Produktkennzeichnung mit Rechtschreib- oder Grammatikfehlern oder falschen Übersetzungen in die deutsche Sprache können Indizien dafür sein, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit nicht erfüllt.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

BZfE: Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Verbraucherzentrale: Klartext Nahrungsergänzungsmittel

Bundesinstitut für Risikobewertung: Infoportal Mikronährstoffe und Co.

Europäische Union: Verbraucherschutz – Manipulative Praktiken bei 148 von 399 untersuchten Online-Shops

https://food.ec.europa.eu/system/files/2018-02/oc_oof_analysis_main_outcome_en.pdf

Pressekontakt:

Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Präsidentin
Dr. Margareta Büning-Fesel
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 68 45 – 0
Internet: www.ble.de
E-Mail: info@ble.de

Presserechtlich verantwortlich:
Eva Zovko, BLE

Chefredaktion:
Harald Seitz, BLE

Redaktion:
Julia Seeher, BLE
Petra Daniels, BLE
Astrid Donalies, BLE

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Nahrungsergänzungsmittel aus der Apotheke

Entscheidend ist eine unabhängige fachliche Beratung

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C oder Magnesium zählen zu den drei meistverkauften freiverkäuflichen Produktgruppen in Apotheken, neben Husten- und Erkältungsmitteln sowie nicht verschreibungspflichtigen Schmerzmitteln. Ihre wirtschaftliche Bedeutung für die Apotheken ist damit offensichtlich. Das belegen auch aktuelle Marktdaten des Lebensmittelverbandes Deutschland: 44,4 Millionen Nahrungsergänzungsmittel-Packungen wurden im Jahr 2022 in Apotheken verkauft – ohne Versandhandel. Aber: Haben Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile von dem Einkauf in der Apotheke? Die Ansichten dazu sind geteilt. Tatsächlich kommt es – wie so oft – auf den Einzelfall an.

Ein Argument, das für die Apotheken spricht: Dort gibt es fachkundiges Personal, das zum Beispiel zu möglichen Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Medikamenten beraten kann. Nach dem Leitfaden der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände für Beratungsgespräche soll das Verkaufspersonal Eigendiagnosen der Kundschaft stets hinterfragen, bevor eine Kaufempfehlung ausgesprochen wird. Das gilt für freiverkäufliche Arzneimittel und kann auf die Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln übertragen werden.

Allerdings: Anders als bei Arzneimitteln gibt es bei Nahrungsergänzungsmitteln keine gesetzliche Pflicht zur Angabe unerwünschter Wirkungen, zum Beispiel falls sie mit Medikamenten oder anderen Vitaminpräparaten zusammen eingenommen werden. Und auch ein pharmazeutisches Studium bzw. eine fachbezogene Ausbildung vermittelt nicht alle Spezialkenntnisse, die für eine fundierte (Produkt-)Beratung zur Ergänzung der Ernährung wichtig sind. Hier ist also die Eigeninitiative des Apotheken-Personals gefragt, sich weiterzubilden.

Dass eine kompetente Beratung nicht unbedingt garantiert ist, zeigen die Ergebnisse eines nicht-repräsentativen Marktchecks der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom Sommer 2023: Dabei wurde in 20 Apotheken die fingierte Kundenfrage gestellt, ob Vitaminpräparate angesichts der Diagnose Long COVID hilfreich seien. An 13 Standorten erhielten die Ratsuchenden die Empfehlung zur Einnahme teils mehrerer Nahrungsergänzungsmittel. Aus fachlicher Sicht wirft dieses Ergebnis kein gutes Licht auf den Verkaufsort Apotheke. Denn von einer Eigenmedikation mit Vitaminpräparaten nach einer COVID-19-Infektion wird in der aktuellen S1-Leitlinie „Long/Post-Covid” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ausdrücklich abgeraten. Ob Betroffene von der Einnahme bestimmter Vitamine und Mineralstoffe profitieren können, ist Gegenstand medizinischer Forschung. Es ist daher immer sinnvoll, sich vorab eigenständig zu informieren, etwa auf www.bzfe.de oder www.klartext-nahrungsergaenzung.de. Das hilft auch dabei, den fachlichen Wert einer Verkaufsberatung einschätzen zu können.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen: https://www.bzfe.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/

Klartext Nahrungsergänzung, ein Angebot der Verbraucherzentrale: www.klartext-nahrungsergaenzung.de

Mikronährstoffe und Co., eine Initiative des Bundesinstituts für Risikobewertung: https://www.mikroco-wissen.de/

Pressekontakt:

Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Präsidentin
Dr. Margareta Büning-Fesel
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 68 45 – 0
Internet: www.ble.de
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