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Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Wie viel ist zu viel?

Mikronährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Alle wollen sie, trotzdem gibt es sie (noch) nicht: EU-weit verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Da EU-weit einheitliche Regeln gelten sollen, müssen sich alle Mitgliedsstaaten auf einheitliche Höchstmengen verständigen. Seit langem ist diese Festlegung geplant – 2025 scheint sie auf der Zielgeraden. Die Forderung nach verbindlichen Werten ist auch Bestandteil der in 2024 veröffentlichten Ernährungsstrategie der bisherigen Bundesregierung.

Marktuntersuchungen in Deutschland – beispielsweise von Verbraucherzentralen oder der amtlichen Lebensmittelüberwachungen – zeigen, dass Vitamine und Mineralstoffe in vielen Produkten sehr viel höher dosiert sind, als vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen. So gibt es beispielsweise hochdosierte Zinkpräparate, bei denen Hersteller 25 Milligramm als Tagesration empfehlen – und diese Menge gleich auch in Form einer einzigen Pille pro Tag anbieten. Dabei schlägt das BfR eine maximale Zink-Dosis von 6,5 Milligramm pro Tag in Nahrungsergänzungsmitteln vor. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten wissen, ob und wann Zufuhrmengen in Nahrungsergänzungsmitteln, die über diesen Empfehlungen liegen, ein gesundheitliches Risiko bergen können – und wie hoch dieses unter Umständen sein kann. So speichert der Mensch zum Beispiel fettlösliche Vitamine wie Vitamin A und D. Bei längerer, zu hoher Zufuhr, die im Prinzip nur über Nahrungsergänzungsmittel erreicht werden kann, kann sich das nachteilig auf die Gesundheit auswirken.

Es gibt also gute Gründe für verbindliche Höchstmengen von Wirkstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln. Solange es diese Höchstwerte nicht gibt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher sich gut informieren und die Dosierung der Produkte kritisch hinterfragen. Der beste Rat bleibt, die tägliche Ernährung abwechslungsreich und ausgewogen zu gestalten. Denn sie liefert für gesunde Erwachsene in der Regel alle Nährstoffe – ohne das Risiko einer Überdosierung einzelner Vitamine oder Mineralstoffe.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Nahrungsergänzungsmittel: bzfe.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel

www.klartext-nahrungsergaenzung.de

www.mikroco-wissen.de/

www.bfr.bund.de/cm/343/hochdosierte-nahrungsergaenzungsmittel-mit-vitamin-d-
koennen-langfristig-die-gesundheit-beeintraechtigen.pdf

Pressekontakt:

Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Präsidentin
Dr. Margareta Büning-Fesel
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 / 68 45 – 0
Internet: www.ble.de
E-Mail: info@ble.de

Presserechtlich verantwortlich:
Eva Zovko, BLE

Chefredaktion:
Harald Seitz, BLE

Redaktion:
Astrid Donalies, BLE
Petra Daniels, BLE

Gesundheit-NAchrichten-Pressemeldungen

Was darf alles in Nahrungsergänzungsmitteln stecken?

Erlaubt ist nur, was sicher ist

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu gedacht, die Ernährung gesunder Menschen zu ergänzen. Dass sie klassische Nährstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe enthalten, liegt auf der Hand. Es ist rechtlich geregelt, welche Vitamin- und Mineralstoffverbindungen verwendet werden dürfen. An verbindlichen Höchstgehalten wird derzeit auf EU-Ebene gearbeitet. Aber was ist mit anderen, teils exotischen Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln? Zum Beispiel dem Öl der Mikroalge Schizochytrium, Grüntee-Extrakt oder dem Naturfarbstoff Quercitin – wie ist ihr Zusatz eigentlich geregelt?

In der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) steht, dass Nahrungsergänzungsmittel auch „andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder sonstiger Wirkung“ enthalten dürfen. Ein Beispiel ist das Flavonoid Quercitin, das natürlicherweise in vielen pflanzlichen Lebensmitteln wie Äpfeln vorkommt. Versuche im Reagenzglas zeigen, dass Quercitin eine antioxidative Wirkung besitzt. Es ist aber nicht nachgewiesen, dass ein Verzehr von isoliertem Quercitin gesundheitsförderlich ist. Mit solch einem Wirkversprechen darf daher nicht geworben werden. Als Zutat zugesetzt werden darf isoliertes Quercitin Nahrungsergänzungsmitteln aber durchaus – vorausgesetzt, das Produkt ist sicher. Sicher heißt: Es muss ausgeschlossen sein, dass der Verzehr Gesundheitsschäden hervorruft. Dazu zählen kurzfristig auftretende Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen oder Brechreiz und langfristige Effekte wie Leberschäden oder Krebserkrankungen.

Bei einigen Stoffen aus der Natur ist bekannt, dass sie nicht sicher sind. So etwa gelten Extrakte aus Ephedrakraut und Yohimbin als gesundheitsschädlich. Es ist daher verboten, sie in Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln einzusetzen. Diese EU-weit geltende Liste verbotener Stoffe ist bislang recht kurz, wird aber kontinuierlich erweitert. So gab es bei bestimmten Grüntee-Extrakten in den letzten Jahren immer mehr Hinweise auf eine leberschädigende Wirkung. Deshalb beschränkte die Europäische Union 2022 deren Einsatz in allen Lebensmitteln, also auch in Nahrungsergänzungsmitteln.

Manche Herstellerfirmen versprechen sich von exotischen Zutaten besondere Markterfolge – vor allem von solchen, die von Naturvölkern traditionell als Heilmittel genutzt werden. Belegt sind derlei Wirkungen in der Regel nicht. Die Werbung damit ist also unzulässig, und manchmal auch der Vertrieb der Produkte. Für viele exotische Zutaten wie Kava-Kava, Hoodia oder Maca fehlt es allerdings an Erkenntnissen über den sicheren Verzehr. Lebensmittel oder Zutaten, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden, gelten als neuartiges Lebensmittel (Novel Food) und ihre Verwendung in Lebensmitteln muss zugelassen werden. Erst dann dürfen sie in der EU vermarktet werden. Das Öl der Mikroalge Schizochytrium beispielsweise wurde bereits vor rund 20 Jahren als Novel Food zugelassen. Es darf auch als Zutat in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden, allerdings mit einer Höchstgehaltsbeschränkung.

www.bzfe.de

Weitere Informationen:

Nahrungsergänzungsmittel – Antworten auf die wichtigsten Fragen: https://www.bzfe.de/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/

In Einfacher Sprache: Die wichtigsten Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln: https://www.bzfe.de/einfache-sprache/gut-essen/nahrungsergaenzungsmittel/

Verbraucherzentrale „Klartext Nahrungsergänzung“: www.klartext-nahrungsergaenzung.de

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) „Mikronährstoffe und Co.“: https://www.mikroco-wissen.de/

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Herausgeberin: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Präsidentin
Dr. Margareta Büning-Fesel
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
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