Steviosid als Süßstoff E 960 zugelassen

Stevia: Viel Lärm um nichts. Nach einem jahrelangen Genehmigungsverfahren ist der umstrittene Stevia-Süßstoff Steviosid ab dem 2. Dezember 2011 in der Europäischen Union zugelassen.

Schon seit Jahrtausenden wird die Stevia-Pflanze, die botanisch korrekt Stevia rebaudiana heißt und auch als Honigkraut oder Süßkraut bezeichnet wird, ihrer Süßkraft wegen als Süßungsmittel verwendet. Die Pflanze stammt ursprünglich aus dem heutigen Paraguay in Südamerika. Ihre Blätter beinhalten sieben bis zehn süß schmeckende Substanzen, die zu den Steviolglycosiden gehören. Das Steviolglycosid Steviosid wird aus den Blättern der Stevia-Pflanze extrahiert. Dieser Süßstoff ist auch für Diabetiker geeignet, hat keine Karies fördernde Wirkung und die 300-fache Süßkraft von Zucker.

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Dennoch gibt es eine Kontroverse zu Stevia-Produkten: Eine US-Studie aus dem Jahr 1984 nährte Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. Sie hatte ein zeitweises Einfuhrverbot von Stevia-Produkten in die Vereinigten Staaten zur Folge.

Die Lebensmittelexperten der UN attestierten Süßstoffen aus Stevia im Jahr 2008 aber die gesundheitliche Verträglichkeit. Die EU hat daraufhin am 12. November mit Wirkung zum 2. Dezember 2011 Steviosid als Lebensmittelzusatzstoff E 960 zugelassen. Verbraucherschützer kritisieren, dass die Stevia-Blätter als solche von der Lebensmittelindustrie nicht als Süßungsmittel verwendet werden dürfen.

 Der Durchblick in der Ganzheitsmedizin

Ökologisch orientierte Verbraucher können die Stevia-Blätter für den Hausgebrauch als Süßungsmittel verwenden, indem sie die Blätter gründlich abwaschen, sehr klein schneiden und sie zum Beispiel in eine Tasse mit heißem Tee füllen. Stevia-Pflanzen sind in Gartenmärkten erhältlich.

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